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PFAS-Restriktionen

PFAS-Restriktionen: Teilnahme an der Öffentlichen Konsultation


Was ist zu tun?

Ein Beschränkungsvorschlag der Europäischen Chemikalien Agentur (kurz: ECHA) zu PFAS (Per – und polyfluorierte Verbindungen) sieht ein zukünftiges, weitumfassendes Verbot der Herstellung, der Verwendung und des Inverkehrbringens von per- und polyfluorierten Verbindungen vor. Unter dieser Definition fallen auch die Fluorpolymere wie PTFE und PTFE Compounds.

Seit dem 22. März haben die von dem ECHA-Beschränkungsdossier zu PFAS betroffenen Hersteller, Verarbeiter und Anwender von Fluorkunststoffen die Möglichkeit, ihre Bedenken und Anmerkungen in einer weiteren öffentlichen Konsultation bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA einzureichen.

Um die Verwendung von Fluorkunststoffen heute und in Zukunft sicherzustellen und weiter zu ermöglichen, ist es zwingend erforderlich, dass sich wirklich alle Anwender von PTFE-Produkten an dieser Konsultation beteiligen.

Nachfolgend finden Sie dazu eine Handreichung, welche Daten für die Einreichung erforderlich sind und wie diese eingereicht werden müssen. Bitte beachten Sie, dass Sie möglichst viele Informationen geben, die zudem belegbar sein müssen.

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